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Unser Service
Vermisstes oder beschädigtes Gepäck
Bitte wenden Sie sich im Fall einer Gepäckbeschädigung oder eines Gepäckverlustes direkt bei Ihrer Ankunft an den Gepäckermittlungsschalter (Lost & Found) am Flughafen.

Sollte dies nicht möglich sein, kontaktieren Sie unsere Abteilung Lost & Found:

HAMBURG international
Luftverkehrsg. mbH & Co. Betriebs KG - Lost & Found

Hindenburgstraße 171
22297 Hamburg
Telefon: +49 (0)40 500501-56
Fax: +49 (0)40 500501-39
E-Mail: LostAndFound@HAMBURG-international.de
Freigepäck
Das im Flugpreis enthaltene Freigepäck beträgt 20 kg. Bei einem Aufenthalt ab 29 Tagen beträgt das Freigepäck 30 kg, wenn Hin- und Rückflug mit HAMBURG international stattfinden und die Flüge in einer Buchung reserviert wurden.

Über-, Sport- und Sondergepäck
Für Übergepäck wird eine Gebühr pro kg und Flugstrecke erhoben: 8 Euro bei Online-Vorausbezahlung und 10 Euro bei Bezahlung am Flughafen. Sperriges Gepäck, Surfboards, Fahrräder, Tauch- und Golfausrüstung, Rollstuhltransfers an den Flughäfen sowie Tierbeförderung muss spätestens drei Tage vor Abflug online angemeldet werden.

Über-, Sport- und Sondergepäck hier anmelden.

Die Preise finden Sie hier:

PREISLISTE_UEBER-_SPORT_UND_SONDERGEPAECK.PDF
Neue Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck
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Auf Flügen, die in Ländern der EU starten - auch auf Inlandsflügen - dürfen Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mitgeführt werden:

Flüssige und gelartige Produkte wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
  • Je ein Beutel pro Person
  • Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
  • Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z.B. so genannte »Zipper«) mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
  • Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden, müssen aber ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.

Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt. Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen.

Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

SICHERHEITSBEST__HANDGEPAECK.PDF